Jetzt intensive Borkenkäferkontrollen durchführen! – BWV-Holz­markt­bericht vom 22.07.2024

Beitrag, 24. Juni 2024

Intensive Borkenkäferkontrolle ist das Gebot der Stunde!

Obwohl die heimischen Wälder aufgrund der vorherrschenden Witterung heuer vital und gut mit Wasser versorgt sind, ist eine intensive und engmaschige Kontrolle der Waldflächen auf Borkenkäferbefall jetzt unumgänglich.

Die Suche gestaltet sich im Moment eher schwierig, da die befallenen Bäume meist (noch) eine grüne Krone aufweisen und das typische „Abblättern“ der Rinde erst sehr spät erfolgt. Dennoch sind manche Bäume befallen und man kann diesen Befall am besten anhand des ausgetretenen Bohrmehls erkennen. Die häufigen Regenfälle der letzten Woche erschweren die Suche zusätzlich, da das frische Bohrmehl alle paar Tage durch den Regen weggewaschen wird. Speziell vorgeschädigte Stämme, insbesondere auch durch Wipfelbruch geschädigte Bäume sind daher genau zu kontrollieren und gegebenenfalls auch umgehend zu entfernen. Sofern sich die abgebrochenen Kronen noch im Wald befinden, sind auch diese entsprechend zu untersuchen und aufzuarbeiten.

Speziell in den Tieflagen sind derzeit frische Käferbäume zu finden! Aus diesen sind in den letzten Tagen die Jungkäfer ausgeflogen und diese werden an umliegenden vorgeschädigten oder gesunden Bäumen versuchen, die nächste Brut anzulegen. Daher ist die Überwachung der Waldflächen wichtig und beim Auffinden abgestorbener und frisch verlassener Käferbäume gehören diese sowie die neu befallenen Nachbarbäume unverzüglich aufgearbeitet. Je nach Befallsstärke wird zusätzlich eine entsprechende „Rändelung“ der umliegenden Bäume im Ausmaß von bis zu einer halben Baumlänge um den Befallsherd empfohlen, da der Befall im sehr frühen Stadium oft nicht erkennbar ist.

Aktueller Holzmarkt

Der Rundholzmarkt hat sich auf dem bestehenden Preisniveau stabilisiert. Die Sommerstürme der letzten Wochen haben lokal einzelne Schäden verursacht. Das anfallende Sägerundholz kann aufgrund des bis dato geringen Schadholzaufkommens und der für die Jahreszeit üblichen niedrigen Normalnutzung jedoch derzeit auf dem Rundholzmarkt gut untergebracht werden.

Sollte dies in den nächsten Wochen weiter so bleiben, kann die Nachfrage nach Holz rasch wieder steigen. Auch wenn die Schnittholzpreise weiterhin unter Druck stehen, wird die Verfügbarkeit von Rundholz marktrelevant sein!

Die Sägerundholzpreise für Fichte, BC-Qualität ab einem Mittendurchmesser von 20 cm befinden sich aktuell bei rund 96 bis 99 Euro pro Festmeter. Der Großteil der Verträge wurde aber nur bis Mitte August preislich fixiert. Die Längenausformungen variieren derzeit sehr stark, daher ist eine Abstimmung mit dem Waldhelfer vor der Schlägerung wichtig.

Angespannt stellt sich die Marktlage aktuell noch bei Energie- und Industrieholz dar. Das hohe Mengenaufkommen im ersten Halbjahr drückt weiterhin auf die Marktsituation. Die Industrie- und Energierundholzpreise befinden sich aktuell bei rund 76 bis 85 Euro pro Atro-Tonne. Die Waldhackgutpreise werden erst in den nächsten Wochen für die kommende Saison fixiert.

EUDR - Was erwartet uns?

Sofern sich die aktuelle Rechtslage nicht mehr ändert, tritt ab 1. Jänner 2025 die Entwaldungsverordnung (EUDR) auch für alle Waldbesitzer:innen in Kraft. Laut der Verordnung gelten Waldbesitzer:innen als Marktteilnehmer (Erstinverkehrbringer relevanter Erzeugnisse). Jeder Marktteilnehmer muss sich im EUDR-Informationssystem registrieren und für jede geplante Nutzung (oder für einen Nutzungszeitraum) eine Referenznummer generieren. Im Zuge der Generierung der Referenznummer muss auch die Sorgfaltserklärung hochgeladen und die geplante Holznutzung georeferenziert werden. Die Referenznummer begleitet die Erzeugnisse entlang der Lieferkette und muss daher vor jeder Lieferung dem Käufer übermittelt werden.

Wie die gesamte digitale Abwicklung im EUDR-Informationssystem erfolgen wird, ist derzeit Großteils noch ungewiss, da die Plattform voraussichtlich erst Anfang November zur Registrierung freigeschaltet werden soll und bis dato nur unzufriedenstellende Testphasen erfolgten. Seitens des Waldverbandes OÖ sind wir derzeit mit der Informationsbeschaffung, der Präzisierung der EUDR-Umsetzung und der entsprechenden Adaptierungen unseres BWV-Portals gefordert. Für uns als Waldverband, aber auch für alle Holzlieferanten wird die Umsetzung der Verordnung, welche die Voraussetzung für Holzlieferungen ab dem Jahr 2025 sein wird, eine große Herausforderung! Aktuell sehen wir für Sie als Waldbesitzer:in noch keinen Handlungsbedarf. Aber ab dem Spätherbst (spätestens ab Jänner 2025) wird vor dem Inverkehrbringen des Holzes (auch bei Kleinstmengen) die gesamte digitale Erfassung der geplanten Holznutzung erfolgen müssen und erst danach kann die Holzvermarktung erfolgen. Dies wird für viele Waldbesitzer:innen eine bedeutende Umstellung. Wir sind bestrebt, sofern dies im EUDR-Informationssystem durch Schnittstellen ermöglicht wird, für unsere Mitglieder Lösungen zur Abwicklungsvereinfachung anzubieten und werden Sie entsprechend unseres aktuellen Wissenstandes weiter informieren.

Die nächste Information erscheint am 05.08.2024.
Waldverband OÖ