Waldbrandversicherung

Aufgrund der veränderten Klimaverhältnisse und der daraus resultierend gesteigerten Waldbrandgefahr sollte man sich wieder verstärkt Gedanken über die versicherungstechnische Absicherung seines Waldbesitzes gegenüber Brandkatastrophen machen, da solche Schäden aus Geldern des Katastrophenfonds nicht abgedeckt werden.

Versicherungsprämie

Der Waldverband OÖ bietet in Kooperation mit der UNIQA Versicherungen AG seit längerer Zeit eine Waldbrandsammelversicherung an. Durch die gemeinsame Versicherung kann für Mitglieder des BWV OÖ ein gesonderter, günstiger Tarif erreicht werden.

Die Versicherungsprämie beträgt pro Hektar und Jahr EUR 0,44.

Versicherungsbedingungen

Folgende Vereinbarungen mit UNIQA Versicherungen AG haben Geltung:

  • Die Höchsthaftungssumme beträgt je Hektar EUR 42.000,-. Versichert ist der oberirdisch stehende und wachsende Waldbestand. Geschlägertes Holz, welches sich am Waldort, auf Lagerplätzen oder womöglich gerade auf dem Transport befindet, ist mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer noch Eigentümer oder Verantwortlicher bzw. Verfügungsberechtigter ist.
  • Kulturkosten bis zu 20% der vereinbarten Höchsthaftungssumme pro Hektar sind mitversichert.
  • Christbaumkulturen bis max. 1 Hektar je versichertem Betrieb sind ebenfalls mitversichert! Dazu ist es jedoch notwendig, dass uns diese Sonderkulturen mit Lageplan, Parzellennummer, etc. bekannt gegeben wird.
  • Bis zu max. 3% Höchsthaftungssumme pro Hektar wird der Zeitwert von Hochständen, Kulturzäunen, Schränken, Futterkrippen, forstlichen Betriebseinrichtungen wie z.B. fahrbaren Unterständen, transportablen Bauhütten (jedoch keine fixen Bauwerke) usw. ersetzt, sofern diese sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden bzw. der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.
  • Bis zu 20% der Höchsthaftungssumme pro Hektar wird ersetzt für Schadensminderungskosten (z.B. Brandschutzstreifen), Feuerlöschkosten, Räumungs- bzw. erschwerte Aufräumungskosten und Schäden an der Kleidung der Löschhelfer.
  • Unabhängig von der Höchsthaftungssumme ersetzt werden Personenschäden bis zu EUR 10.000,- für eine geschädigte Person, max. jedoch EUR 20.000,- für das Gesamtschadenereignis, sofern fremde Personen, die bei der Brandbekämpfung mitgewirkt haben, an den Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wegen Personenschaden Ansprüche erheben.
  • Ersetzt wird der wirtschaftliche Wert des zerstörten oder beschädigten Waldbestandes bzw. anderer mitversicherter Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens unter Berücksichtigung eventuell verbleibender Restwerte. Die Entschädigungsabrechnung erfolgt jeweils nach den in der Forstwirtschaft üblichen Bewertungsmethoden(Waldwertrechnung). Zur Schadensfeststellung und Bewertung werden Sachverständige der Landwirtschaftkammer, Abteilung Forst- und Holzwirtschaft bzw. Forstreferat der Bezirksbauernkammer herangezogen.
  • Nicht mitversichert sind Windschutzstreifen, der Waldboden und die Bodendecke, Wurzelstöcke, Christbaumkulturen größer als 1 Hektar sowie Flurgehölze, die nicht dem Forstgesetz unterliegen bzw. nicht unter der Benützungsart Wald geführt werden.

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Ansprechpartner

Mag. Roland Hinterberger

Telefon: 0732 - 655061 - 14

E-Mail: roland.hinterberger(at)waldverband-ooe.at