Die nasse und kühle Witterung der letzten Wochen war für die Wälder ein wahrer Segen! Die mittlerweile jährliche Gefährdungssituation vor verstärktem Borkenkäferaufkommen im Spätsommer ist dadurch überwiegend gebannt und vorgezogene Schlägerungen von geplanten Holznutzungen sind empfehlenswert.
Das Ausbleiben der Schadholzmengen und die reduzierten Holzernten aufgrund der nassen Witterung verursachen bei vielen Sägewerken einen unerwarteten Versorgungsengpass. Dies führt zu einer regen Nachfrage nach Rundholz! Daher bietet sich bereits jetzt die passende Zeit, um geplante Holznutzungen durchzuführen.
Immer mehr Einsätze erfolgen maschinell mit Harvester oder im Steilgelände mit Seilbahnen und dazu bedarf es einer zeitgerechten Planung. Die Einsatzorganisation übernimmt gerne Ihr Waldhelfer, eine frühe Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Daher soll bereits möglichst bald das Abstimmungsgespräch bzw. die Planung mit Ihrem Waldhelfer für Nutzungen im Spätsommer und Herbst erfolgen. Auch viele Forstdienstleister haben derzeit freie Kapazitäten und diese können für vorgezogene Einsätze genutzt werden.
Aktueller Holzmarkt
Die Preise für Sägerundholz sind im Laufe des zweiten Quartals erhöht worden und mit Beginn des dritten Quartals wurden die Preise überwiegend verlängert oder angepasst. Die Sägerundholzpreise für Fichte, BC-Qualität ab einem Mittendurchmesser von 20 cm befinden sich aktuell bei rund 112,00 bis 116,00 Euro netto pro Festmeter. Die Längenausformungen variieren derzeit sehr stark, daher ist vor der Schlägerung eine Abstimmung mit dem Waldhelfer wichtig.
Die Marktlage bei Nadel- und auch Laubindustrieholz hat sich entspannt. Der Absatz von Industrieholz erfolgt derzeit zeitnahe. Daher wird empfohlen, gezielt auch Industrieholzsortimente auszuformen! Dadurch kann der Energieholzanteil wesentlich reduziert werden, was bei der aktuell schwierigen Absatzlage von Waldhackgut dringend notwendig ist. Die Industrieholzpreise befinden sich aktuell bei 74,00 bis 80,00 Euro netto pro Atro-Tonne.
EUDR – Nationales Tool für die Umsetzung
Sofern sich die aktuelle Rechtslage nicht mehr ändert, tritt die Umsetzungspflicht der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab 31. Dezember 2025 für alle Waldbesitzer:innen in Kraft. Laut der Verordnung gelten Waldbesitzer:innen als Marktteilnehmer. Jeder Marktteilnehmer muss sich im EUDR-Informationssystem registrieren und für jede geplante Nutzung oder für einen Nutzungszeitraum eine Referenznummer generieren. Die Referenznummer begleitet die Erzeugnisse entlang der Lieferkette und muss daher vor jeder Lieferung dem Käufer übermittelt werden.
Für Waldbesitzer:innen wird in gleicher Form wie für die Bereiche Rinder und Soja seitens des Bundesministeriums (BMLUK) zur leichteren Abwicklung der EUDR-Anforderungen ein „nationales Tool“ programmiert und dies soll den Waldbesitzern:innen ab Ende September zur Verfügung stehen. Sobald die genaue Funktionalität bekannt ist, wird es umfassende Informationen geben. In der Zwischenzeit ist dringend anzuraten, sofern Sie noch keinen E-AMA- oder ID-Austria-Einstieg besitzen, diesen einzurichten. Denn der Einstieg ins nationale Tool wird nur entweder über E-AMA oder ID-Austria erfolgen können. Dies wird für alle Waldbesitzer:innen eine bedeutende Umstellung, da die digitale Erfassung der geplanten Holznutzung vor dem Holzverkauf (Inverkehrbringen des Holzes) erforderlich ist.
Die nächste Information erscheint am 25. August 2025.
Waldverband OÖ